
Stand: 01.10.2025
DA und DSD sind zwei eigenständige Wege innerhalb des Galabov-Gymnasiums und nicht hierarchische Stufen. Deshalb existieren getrennte Aufnahmeverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Der Eintritt in eine DSD-Klasse wird durch die einschlägigen Regelungen der KMK und durch die ergänzenden Verabredungen zwischen Bildungsministerium und Fachberatung festgelegt.
Schüler der DA können in Klasse 9 und 10 zu Beginn des Schuljahres eine DSD-Klasse aufgenommen werden (und umgekehrt), wenn
Sonderfall: Aufnahme von Schülern aus dem Ausland (z.B. Deutschland).
Grundsätzlich entscheiden darüber ausschließlich die bulgarische Schulleitung sowie das bulgarische Bildungsministerium. Über Möglichkeiten und Bedingungen einer Aufnahme ans Galabov Gymnasium informiert die bulgarische Schulleitung.
Die Leitung der Deutschen Abteilung als Teil des Galabov-Gymnasiums kann eigenständig keine Schüler aufnehmen! Ein vom Bildungsministerium und der bulg. Schulleitung genehmigter Eintritt in die Deutsche Abteilung kann zudem nur in Klasse 9 und 10 erfolgen. Ein späterer Eintritt in die DA ist ausgeschlossen.
Über die Versetzung eines Schülers entscheidet die Klassenkonferenz, deren Vorsitz der Leiter der Deutschen Abteilung (DA) innehat, auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen:
Dieses Schuljahr gilt als Probejahr.
Eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse ist nicht möglich, wenn der Schüler
In diesen Fällen ist ein Ausgleich nicht möglich. Auch eine Verbesserungsprüfung ist nicht möglich.
Ein Ausgleich und damit eine Versetzung ist nur möglich, wenn der Schüler in einem der genannten Fächer höchstens einmal die Note 5 hat und er diese durch eine mindestens gute Note in einem Fach der gleichen oder der höheren Kategorie ausgleicht ( d. h. Note 5 in einem Kernfach kann nur durch eine 2 oder 1 in einem anderen Kernfach ausgeglichen werden, eine 5 in einem anderen Fach durch eine 2 oder 1 in einem andern Fach der Kategorie „weitere Versetzungsfächer“ oder in einem Kernfach).
Die Noten in den Fächern Sport, Musik und Kunst können für die Ausgleichsregelung nicht herangezogen werden.
Eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse ist nicht möglich, wenn der Schüler
Im Falle einer Nichtversetzung hat der Schüler das Recht, eine Nachprüfung abzulegen.
In folgenden Fällen ist eine nachträgliche Versetzung möglich:
Für alle Nachprüfungen gilt:
Eine Versetzung ist nicht möglich, wenn der Schüler
Die Bedingungen für das Bestehen der deutschen Reifeprüfung und die Möglichkeiten einer Wiederholung sind durch die „Ordnung für die Durchführung der Prüfung zur Erlangung eines Zeugnisses der deutschen allgemeinen Hochschulreife für Absolventen deutschsprachiger Abteilungen an staatlichen Sprachgymnasien in der Republik Bulgarien“ geregelt. Ein Wiederholen der Klasse im Klassenverband ist nicht möglich. Das Wiederholen der Abiturprüfung ist hingegen möglich.
Beurlaubungen vom Unterricht:
Für Beurlaubungen gelten sowohl bulgarisches Recht sowie die Regelungen der bulg. Schulordnung. Dennoch wird seitens der DA erwartet, dass auch deutsche Fach- und Klassenleiter über geplante Abwesenheiten informiert werden. Es wird dringend davon abgeraten, aus Urlaubsgründen an Klassenarbeitsterminen abwesend zu sein. Eine Nachholklassenarbeit, die nicht aufgrund von Krankheit nachgeschrieben wird, kann bereits am 1. Tag der Rückkehr des Schülers angesetzt werden, sofern der Schüler sowie dessen Eltern via Shkolo oder per E-Mail rechtzeitig (ca. 3 Tage vorher) informiert wurden.
Ein Recht darauf, am „zentralen Nachschreibetermin“ mitzuschreiben, besteht nicht.
Versäumter Stoff ist in jedem Fall nachzulernen (sowohl bei Krankheit als auch bei anderweitig entschuldigter Abwesenheit).
Täuschungsversuche und Leistungsverweigerung:
Täuschungsversuche bei Klassen- und Kontrollarbeiten führen zur Bewertung der Arbeit mit der Note „6“ bzw. 0 Punkten.
Sinngemäß wird bei nachweislich unentschuldigt versäumten Klassen- oder Kontrollarbeiten verfahren.
Fehlen im Unterricht
Können aufgrund von häufigen Fehlzeiten eines Schülers nicht hinreichend viele Noten für eine Zeugnisnote erbracht werden, so besteht die Möglichkeit, eine „Ersatzprüfung“ in den betroffenen Fächern anzusetzen. In der Ersatzprüfung wird zu einem festgelegten und dem Schüler mindestens 7 Tage zuvor bekanntzugebendem Termin eine Prüfung über die versäumten Stoffinhalte durchgeführt.
Sollte keine Klassenarbeit vorliegen, wird diese Leistung im Verhältnis 2:1 gewichtet. (1 = Durchschnitt der mündlichen Noten mit 2 Kommastellen, abgeschnitten, nicht gerundet).
Übersicht über die Umrechnung der bulgarischen Noten in deutsche Noten:
Die deutschen Noten werden entsprechend einem transparenten System in bulgarische Noten umgerechnet. Die genauen Notenpunkte und Notenbereiche können in der folgenden Umrechnungstabelle eingesehen werden.