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Abteilungsordnung

Stand: 01.10.2025

Stand: 01.10.2025ABTEILUNGSORDNUNG

A) Übergang von der Deutschen Abteilung in eine DSD-Klasse bzw. Aufnahme in die DA

DA und DSD sind zwei eigenständige Wege innerhalb des Galabov-Gymnasiums und nicht hierarchische Stufen. Deshalb existieren getrennte Aufnahmeverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Der Eintritt in eine DSD-Klasse wird durch die einschlägigen Regelungen der KMK und durch die ergänzenden Verabredungen zwischen Bildungsministerium und Fachberatung festgelegt.

Schüler der DA können in Klasse 9 und 10 zu Beginn des Schuljahres eine DSD-Klasse aufgenommen werden (und umgekehrt), wenn

  1. in einer DSD-Klasse noch ein freier Platz des belegten Profils besteht, d.h. dass die Obergrenze von 27 Schülern nicht überschritten werden soll;
  2. sie eine Prüfung ablegen, die – wie bei Nachrückern aus den regulären Klassen – aus einer Inhaltsangabe (schriftlich) und einer mündlichen Prüfung besteht. Hatte der betreffende Schüler in der DA mindestens eine deutsche „2“ im Fach Deutsch, so entfällt beim Übergang in den DSD-Bereich in der Regel diese Prüfung.
  3. Im Falle eines Eintritts in die DA aus dem DSD-Bereich zu Beginn der Jahrgangstufe 10 muss der Schüler eine schriftliche und mündliche Prüfung in Deutsch und Mathematik bestehen.
  4. In jeden Fall setzt ein Tauschanliegen aus einem der Bereiche (DA, DSD) in einen anderen die Erlaubnis der bulgarischen Schulleitung und gegebenenfalls die des bulg. Bildungsministeriums voraus.
  5. Sonderfall: Aufnahme von Schülern aus dem Ausland (z.B. Deutschland).

    Grundsätzlich entscheiden darüber ausschließlich die bulgarische Schulleitung sowie das bulgarische Bildungsministerium. Über Möglichkeiten und Bedingungen einer Aufnahme ans Galabov Gymnasium informiert die bulgarische Schulleitung.

    Die Leitung der Deutschen Abteilung als Teil des Galabov-Gymnasiums kann eigenständig keine Schüler aufnehmen! Ein vom Bildungsministerium und der bulg. Schulleitung genehmigter Eintritt in die Deutsche Abteilung kann zudem nur in Klasse 9 und 10 erfolgen. Ein späterer Eintritt in die DA ist ausgeschlossen.

B) Versetzungsordnung für die Deutsche Abteilung

Über die Versetzung eines Schülers entscheidet die Klassenkonferenz, deren Vorsitz der Leiter der Deutschen Abteilung (DA) innehat, auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen:

  1. Entscheidend bei der Frage der Versetzung in die nächsthöhere Klasse sind die Leistungen in den versetzungsrelevanten Fächern, die – je nach Gewichtung – in Kernfächer und Weitere Versetzungsfächer eingeteilt werden.
  2. In den Klassen 9 und 10 gelten als Kernfächer: Deutsch, Bulgarisch, Mathematik und Englisch. Weitere Versetzungsfächer in den Klassen 9 und 10 sind: Biologie, Chemie, Physik, Geographie und Geschichte. Die Noten in den Fächern Sport, Musik und Kunst bleiben bei der Entscheidung über eine Versetzung unberücksichtigt.
  3. In den Klassen 11 und 12 gelten als Kernfächer: Deutsch, Bulgarisch, Mathematik, Chemie, Biologie, Geschichte und Englisch. Weitere Versetzungsfächer sind Philosophie, Physik und Geographie.

Jahrgangsstufe 9

Dieses Schuljahr gilt als Probejahr.

Eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse ist nicht möglich, wenn der Schüler

  • in einem Kern- oder anderen Versetzungsfach die Note 6 hat oder
  • in zwei Fächern, die Kern- oder andere Versetzungsfächer sind, zweimal die Note 5.

In diesen Fällen ist ein Ausgleich nicht möglich. Auch eine Verbesserungsprüfung ist nicht möglich.

Ein Ausgleich und damit eine Versetzung ist nur möglich, wenn der Schüler in einem der genannten Fächer höchstens einmal die Note 5 hat und er diese durch eine mindestens gute Note in einem Fach der gleichen oder der höheren Kategorie ausgleicht ( d. h. Note 5 in einem Kernfach kann nur durch eine 2 oder 1 in einem anderen Kernfach ausgeglichen werden, eine 5 in einem anderen Fach durch eine 2 oder 1 in einem andern Fach der Kategorie „weitere Versetzungsfächer“ oder in einem Kernfach).

Die Noten in den Fächern Sport, Musik und Kunst können für die Ausgleichsregelung nicht herangezogen werden.

Jahrgangsstufe 10

Eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse ist nicht möglich, wenn der Schüler

  • in einem Versetzungsfach die Note 6 oder
  • in zwei Versetzungsfächern die Note 5 oder
  • in einem Versetzungsfach die Note 5 hat und er diese Note nicht durch eine mindestens gute Note in einem Fach der gleichen oder höheren Kategorie ausgleichen kann und er eine Nachprüfung (s. u.) nicht bestanden hat.
  • Eine Wiederholung der Klassenstufe ist möglich.

Im Falle einer Nichtversetzung hat der Schüler das Recht, eine Nachprüfung abzulegen.

In folgenden Fällen ist eine nachträgliche Versetzung möglich:

  • Bei einer Note „6“ oder einer Note „5“: Mindestens eine „4“ ist in der Nachprüfung erforderlich;
  • Bei zwei Noten „5“: Der Ausgleich einer „5“ durch eine „2“ oder „1“ in einem Fach derselben oder der höheren Kategorie muss vorhanden sein und die Nachprüfung in dem anderen Fach mit der Note 5 muss mindestens das Ergebnis „4“ erbringen.
  • Wenn in beiden Fällen kein Ausgleich möglich ist, so ist die Versetzung vom Bestehen zweier schriftlicher Nachprüfungen abhängig (jeweiliges Mindestergebnis: „4“).

Für alle Nachprüfungen gilt:

  • Sie müssen schriftlich abgelegt werden.
  • Sie können nur einmal, und zwar zu Beginn des neuen Schuljahres, abgelegt werden.
  • Sie erstrecken sich über den Stoff des gesamten Schuljahres.

Jahrgangsstufe 11

Eine Versetzung ist nicht möglich, wenn der Schüler

  • in einem Versetzungsfach 0 Punkte oder
  • in mehr als zwei Versetzungsfächern weniger als 4 Punkte oder
  • in mehr als einem Kernfach weniger als 4 Punkte hat.
  • Eine Nachprüfung ist zu Beginn der Klasse 12 möglich.
  • Eine Wiederholung der Klasse bei Nichtversetzung ist möglich.

Jahrgangsstufe 12

Die Bedingungen für das Bestehen der deutschen Reifeprüfung und die Möglichkeiten einer Wiederholung sind durch die „Ordnung für die Durchführung der Prüfung zur Erlangung eines Zeugnisses der deutschen allgemeinen Hochschulreife für Absolventen deutschsprachiger Abteilungen an staatlichen Sprachgymnasien in der Republik Bulgarien“ geregelt. Ein Wiederholen der Klasse im Klassenverband ist nicht möglich. Das Wiederholen der Abiturprüfung ist hingegen möglich.

4. Allgemein gilt für das Wiederholen von Klassen:

  • Dieselbe Klasse darf nur einmal wiederholt werden.
  • Das Wiederholen zweier aufeinanderfolgenden Jahrgangsstufen ist nicht möglich.
  • In besonderen Ausnahmefällen kann ein Schüler auch dann in die nächsthöhere Klasse versetzt werden, wenn er die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt. Die Versetzung erfolgt nur auf Probe mit einer Entscheidung zum Ende des ersten Halbjahres. Die Ausnahmeregelung wird nur dann getroffen, wenn sich mindestens zwei Drittel der Lehrer der Klassenkonferenz der DA unter Vorsitz des Leiters der DA dafür aussprechen.

C. Schulordnung der Deutschen Abteilung

I. Teilnahme am Unterricht

  1. Das Erreichen der Ziele der DA setzt pünktliches Erscheinen und regelmäßige Anwesenheit der Schüler voraus. Verstöße dagegen können mit Ordnungsmaßnahmen gemäß bulgarischem Schulrecht geahndet werden.
  2. Verlässt ein Schüler vorzeitig eine Unterrichtsstunde oder versäumt er eine oder mehrere Unterrichtsstunden, so hat er sich vorher beim Fachlehrer/ bei den Fachlehrern zu entschuldigen. Tageweises Fehlen der Schüler ist von den Eltern über Shkolo zu entschuldigen.
  3. Die Unterrichtszeiten sind durch die bulgarische Schulordnung geregelt.
  4. Beurlaubungen vom Unterricht:

    Für Beurlaubungen gelten sowohl bulgarisches Recht sowie die Regelungen der bulg. Schulordnung. Dennoch wird seitens der DA erwartet, dass auch deutsche Fach- und Klassenleiter über geplante Abwesenheiten informiert werden. Es wird dringend davon abgeraten, aus Urlaubsgründen an Klassenarbeitsterminen abwesend zu sein. Eine Nachholklassenarbeit, die nicht aufgrund von Krankheit nachgeschrieben wird, kann bereits am 1. Tag der Rückkehr des Schülers angesetzt werden, sofern der Schüler sowie dessen Eltern via Shkolo oder per E-Mail rechtzeitig (ca. 3 Tage vorher) informiert wurden.

    Ein Recht darauf, am „zentralen Nachschreibetermin“ mitzuschreiben, besteht nicht.

    Versäumter Stoff ist in jedem Fall nachzulernen (sowohl bei Krankheit als auch bei anderweitig entschuldigter Abwesenheit).

  5. Kontroll- oder Klassenarbeiten, die ohne triftigen Grund nicht mitgeschrieben werden, aber auch andere Arbeitsaufträge (Referate/Vorstellung von Projekten, Abgabe von Arbeitsmappen etc.), die nicht, wie mit der Lehrkraft verabredet, präsentiert werden, können mit der Note „6“ bzw. 0 Punkten bewertet werden. Bei nachweislich entschuldigtem Fehlen bietet der Fachlehrer zu einem von ihm festgesetzten Zeitpunkt einen Nachschreibtermin an.

II. Regelung bei Unterrichtsausfall

  1. Ausfallender Unterricht wird den Schülern via Shkolo oder per Klassenmail bekanntgegeben. Sofern die fehlende Lehrkraft Material erstellt hat, das von den Schülern zu bearbeiten ist, müssen diese Aufgaben erledigt werden. Das zu bearbeitende Material kann auch benotet werden.
  2. Bleibt ein Fachlehrer länger als 5 Min. aus, so fragt der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder bei der Leitung nach.

D. Anhang zur Schulordnung der Deutschen Abteilung – Ordnungsmaßnahmen

Täuschungsversuche und Leistungsverweigerung:

Täuschungsversuche bei Klassen- und Kontrollarbeiten führen zur Bewertung der Arbeit mit der Note „6“ bzw. 0 Punkten.

Sinngemäß wird bei nachweislich unentschuldigt versäumten Klassen- oder Kontrollarbeiten verfahren.

Fehlen im Unterricht

  1. Schüler, die sich zum Unterricht verspäten, werden in das digitale Klassenbuch Shkolo mit „verspätet“ eingetragen. Ab 20 min gilt eine Verspätung als komplette Fehlstunde.
  2. Bei häufigem Fehlen können vom Fachlehrer nach Rücksprache mit dem bulg. KL sowie dem LDA Schüler- und auch Elternspräche geführt werden.
  3. Können aufgrund von häufigen Fehlzeiten eines Schülers nicht hinreichend viele Noten für eine Zeugnisnote erbracht werden, so besteht die Möglichkeit, eine „Ersatzprüfung“ in den betroffenen Fächern anzusetzen. In der Ersatzprüfung wird zu einem festgelegten und dem Schüler mindestens 7 Tage zuvor bekanntzugebendem Termin eine Prüfung über die versäumten Stoffinhalte durchgeführt.

    Sollte keine Klassenarbeit vorliegen, wird diese Leistung im Verhältnis 2:1 gewichtet. (1 = Durchschnitt der mündlichen Noten mit 2 Kommastellen, abgeschnitten, nicht gerundet).

E. Anhang zur Schulordnung der Deutschen Abteilung – Umrechnungstabelle für die Noten

Übersicht über die Umrechnung der bulgarischen Noten in deutsche Noten:

Die deutschen Noten werden entsprechend einem transparenten System in bulgarische Noten umgerechnet. Die genauen Notenpunkte und Notenbereiche können in der folgenden Umrechnungstabelle eingesehen werden.